Der Verkehrsunfall

20/04/2020

Der Verkehrsunfall

Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall durch einen anderen beschädigt (Haftpflichtschaden), steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.


Vertrauen Sie einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält Dienstleistungen von höchster Qualität.


Durch die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist gewährleistet, dass die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang beziffert werden. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann nur durch einen Sachverständigen ermittelt werden.


Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.


Vorsicht


Ein Fehler, den Unfallgeschädigte oft begehen:


Ihnen wird von der gegnerischen Versicherung nahegelegt, einen der versicherungseigenen Sachverständigen zu akzeptieren, eventuell verbunden mit dem Hinweis, dass ein vom Geschädigten selbst beauftragter Sachverständiger nicht bezahlt würde.

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